Artikel der Charta
Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen
- Sie soll die Rolle und die Rechtsstellung dieser Menschen und ihrer Angehörigen stärken, sowie Informationen und Anregungen bei der Gestaltung des Hilfe- und Pflegeprozesses gewähren.
- Die Charta ist Inhalt unseres Leitbildes und ihr Inhalt wird in unserer Einrichtung gelebt und umgesetzt.
- Wesentlicher Baustein, der vom Bundesgesundheitsministerium auf den Weg gebrachten Umsetzungsstrategie, ist die Verbreitung dieser Artikel.
Artikel 1: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe
Artikel 2: Körperliche und Seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit
Artikel 3: Privatheit
Artikel 4: Pflege, Betreuung und Behandlung
Artikel 5: Information, Beratung und Aufklärung
Artikel 6: Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft